Für ein Depot oder ein Tradingkonto können Sie eine sogenannte Handelsvollmacht ausstellen. Dadurch wird ein von Ihnen gewählter Dritter befugt, für Sie auf Ihrem Konto Handelsaktivitäten durchzuführen.
Die Handelsvollmacht wird oft auch als "Power of Attorney (POA)" aus dem englischen bezeichnet.
Beim Einsatz eines professionellen Vermögensverwalters wird häufig mit einer Handelsvollmacht gearbeitet. Der Kunde eröffnet bei einem Broker oder bei einer Bank ein Konto und möchte dieses von einem spezialisierten Vermögensverwalter handeln lassen.
Typischerweise ist die Handelsvollmacht so ausgestaltet, dass der Dritte keine Ein- und Auszahlung vornehmen kann und auch sonst keinen Zugriff auf das Konto, Kapital oder Depot hat. Lediglich Transaktionen können vorgenommen werden.
Die Handelsvollmacht kann vom Konto- / Depotinhaber in der Regel jederzeit wieder entzogen werden.
Möchte ein Anbieter gewerbsmäßig Depots bzw. Tradingkonten handeln bedarf er dafür regelmäßig einer Zulassung von der entsprechenden Finanzaufsichtsbehörde.