Die Einlagensicherung bezeichnet das System zum Gläubigerschutz durch gesetzliche und/oder freiwillige Maßnahmen, das bei einem Ausfall (z.B. durch Insolvenz) der Bank oder des Brokers vor dem Verlust des eigenen Tradingkonto-Guthabens ganz oder teilweise schützen soll.
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In Deutschland übernimmt diese Einlagensicherung im Falle von Brokern die EdW (max. 90% des Guthabens bis maximal 20.000 Euro). In Großbritannien übernimmt dies der sog. FSCS (Financial Services Compensation Scheme) zu 100% für Privatpersonen bis maximal 85.000 GBP. Zudem unterliegen britische Broker dem Zwang der "segregated accounts". Das heißt, dass Kundengelder getrennt vom Firmenvermögen gehalten werden müssen. Auch dadurch ist theoretisch das Ausfallrisiko der eigenen Einlage minimiert.